Rücktritt durch den Kunden vor Schulungsbeginn

Sie können jederzeit vor Beginn des Seminares von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos per Email oder per Post erklärt werden.

Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder nehmen an der gebuchten Schulung nicht teil, verlieren wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Schulungspreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist.

Für die Entschädigung berechnen wir Pauschalen. Die Pauschalen bestimmen sich nach dem vereinbarten Schulungspreis abzüglich der durch die Nichtteilnahme ersparten Aufwendungen sowie dem Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung. Ihnen ist unbenommen nachzuweisen, dass uns durch Ihren Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises
  • Rücktritt ab 30 Tage vor Kursbeginn: 60% des Kurspreises
  • Rücktritt ab 14 Tage vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises
  • Rücktritt weniger als 3 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises

Rücktritt und Kündigung durch Beauty Medical

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Schulung durch den Kunden nachhaltig so gestört wird, dass die sofortige Aufhebung des Kurses gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Kurspreis in voller Höhe abzgl. etwaig ersparter Aufwendungen geltend zu machen.

  • Rücktritt durch Beauty Medical wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl

Soweit die Durchführung der Kurse von dem Erreichen einer Mindestteilnehmeranzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

  • Rücktritt durch Beauty Medicals aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Erkrankung des Kursleiters, höhere Gewalt)

Wir können von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, an der Durchführung der Schuldung gehindert sind.

Bei Absage einer Einzelveranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus einem sonstigen wichtigen Grund bieten wir dem Kunden einen Ersatztermin an.

Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus einem anderem wichtigen Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.